Gründung von Personen & Kapitalgesellschaften:

Unternehmer und selbständig nachhaltig tätig werden ist oft gar nicht einmal so einfach wie dies unsere Politiker sich vorstellen!

Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform
entscheiden Sie allein!


 
Unbegrenzte oder begrenzte Haftung?
Die Beantwortung dieser Frage hängt ganz von Ihren finanziellen Möglichkeiten ab!

Als Chef einer Einzel,- und / oder Personengesellschaft haften Sie unbegrenzt, wenngleich Sie in einer Personengesellschaft wie z.B. einer KG als Kommanditist nur mit Ihrer Einlage haften.

Die beste Absicherung Ihres Risikos glänzt die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Ges.m.b.H.

Sie haften als Gesellschafter nur mit Ihrer Einlage und diese muss bei einer GmbH mit Euro 36.000,00 (nachgewiesen) einbezahlt worden sein. Bei Einbezahlung von nur der Hälfte € 17.500,00 haften Sie als Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft – sprich deren Gläubigern – mit jenem nicht einbezahlten oder eingebrachten Betrag.

Unser Leistungsspektrum bei der Gesellschaftsgründung:

Wir unterstützen und helfen Ihnen bei der Gründung Ihrer Gesellschaft, egal ob Personen oder Kapitalgesellschaft. Dabei erhalten Sie von uns Vertragsmustervorlagen, die wir gemeinsam nach Ihren Wünschen und Vorstellungen anpassen, bevor Sie zu einem Notar Ihrer Wahl oder gegebenenfalls beim Firmenbuch einreichen, um Ihre Gesellschaft protokollieren zu lassen.

Ihr Vorteil dabei:
Sie ersparen sich bis dahin viel Geld, bevor kniffligere Fragen ohnehin nur Anwälte und/oder Notare beantworten und auch zuständig sind.