Kapitalbeschaffung bei Gesellschaftsgründung

 

Oft reichen Ihre privaten finanziellen Mittel für eine rasch zu gründende Kapitalgesellschaft wie z.B. einer GmbH, aus anderen hier nicht näher beschriebenen Gründen, nicht aus ...

 
Völlig legal ist es aber, wenn Sie sich als Privatperson Geld ausleihen und dafür Ihren notwendigen Gesellschaftsanteil an einer zu gründenden Ges.m.b.H. in bar einzahlen bzw. einlegen wollen.

Wann Sie das Geld als Privatperson dem Geldgeber später zurückbezahlen ist Vereinbarungssache.

Wir vermitteln Ihnen solche Geldgeber in Form unserer Gründungsberatung!

Ihr Vorteil dabei:

Wenn Ihnen privat zur Zeit keine Bank flüssige Mittel zur Verfügung stellt und Ihr anderwertiges Vermögen nicht rasch genug in cash verfügbar ist, vermitteln wir Ihnen seriöse Geldgeber (keine Kredithaie!) mit deren Hilfe Sie neu starten können.